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Es werden Posts vom März, 2017 angezeigt.
Das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG), das am Dienstag, den 21.03.2017 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW. 12/2017, Gliederungsnummer 2125; S. 334) veröffentlicht wurde, tritt heute am 22.03.2017, einen Tag nach der Veröffentlichung, in Kraft. Damit ist die Hygieneampel gültiges Gesetz!! Nun gilt es keine Zeit mehr zu verlieren, sondern seinen Gewerbebetrieb sofort auf die nächste Kontrolle vorzubereiten. Weiterhin sollten Sie, sofern Sie bisher keine Probleme mit der Lebensmittelüberwachung hatten, bei der zuständigen Behörde sofort „ihre“ Hygieneampel anfordern. Dann wissen Sie, wo Sie stehen, ob ihr Betrieb eine grüne, gelbe oder rote Hygieneampel hat.  Auf unserer Webseite bieten wir ihnen einen Schnelltest dazu an >>> http://www.schaedlingsbekaempfung-ihd.de/minuten-hygiene-test/